vdek warnt vor Schieflage bei der Finanzierung der neuen Physiotherapie-Ausbildung
Nach Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Physiotherapieberufereformgesetz meldet sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) zu Wort: Er begrüßt die Teilakademisierung und die geplanten…

Was der Referentenentwurf für die Physiotherapie-Finanzierung jetzt regelt
Nach Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Physiotherapieberufereformgesetz meldet sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) zu Wort: Er begrüßt die Teilakademisierung und die geplanten Qualitätsstandards, sieht aber die Finanzierung schief geteilt. Laut vdek trägt allein die gesetzliche Krankenversicherung rund 260 Millionen Euro jährlich, und der Verband fordert, dass auch die private Krankenversicherung sowie die Bundesländer ihren Beitrag zur Ausbildungsförderung leisten. Für Praxen und Praxisinhaber ist das mehr als Haushaltsdiskussion: Von der Aufteilung der Kosten hängt ab, ob der zukünftige Ausbildungsplatz wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Die Kritik im Kern
Der vdek stört sich an der einseitigen Belastung der GKV. Sein Argument ist einfach zu durchschauen: Die Akademisierung erhöht den Qualifikationsniveau des Berufs, die Kosten dürfen deshalb nicht in einer Säule liegen. Wenn nur die gesetzlichen Kassen zahlen, entsteht politisch eine Angriffsfläche, die früher oder später am Leistungsumfang der GKV ausgemessen wird, nicht an der Qualität der Ausbildung. Genau diese Schieflage adressiert die Forderung nach einem fairen Anteil von PKV und Ländern. Die Länder sind dabei nicht zufällig genannt: Sie tragen Verantwortung für Hochschulstandorte und Bildungsförderung.
Praxisanleitung ist der zweite, kaum beachtete Hebel
Parallel dazu hat der VDB-Physiotherapieverband auf den Referentenentwurf reagiert und eine vollständige Kostenrefinanzierung für ausbildende Praxen angemahnt. Verbandschef André Laufer warnt: Reicht die Vergütung für Freistellung und Praxisanleitung nicht aus, könnten Praxisinhaber Ausbildungsplätze abbauen. Wer als Therapeut oder Praxisinhaber plant, künftig auszubilden, sollte diesen Punkt vor dem Bundesgesetz genau lesen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Praxisanleitung Pflicht bleibt, sondern wer sie zu welchem Satz bezahlt und ab wann. Bei unzureichender Refinanzierung entsteht ein Anreiz, die eigene Freistellung so kurz wie möglich zu halten, was die Ausbildungsqualität direkt trifft.
Was Physiotherapeuten und Praxisinhaber jetzt prüfen können
- Ausbildungsverträge und Stellenplan: Wer jetzt einstellt, sollte die Vergütungsregeln für Freistellung und Anleitung aus dem Entwurf gegen die aktuelle Rechtslage setzen und Lücken früh benennen.
- Finanzierungsquelle im Blick behalten: Ob GKV, PKV oder Länder stärker eingebunden werden, entscheidet mit über die Höhe der Praxisanleitungsvergütung.
- Stand des Verfahrens prüfen: Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz, die Kritik von vdek und VDB zielt auf die Ausgestaltung, nicht grundsätzlich gegen die Reform.
Wer den Weg von der Berufsreform bis in die eigene Praxis nachvollziehen will, findet in unserem Atlas zur Krankengymnastik Orientierung zu Rechtslage, Qualifikationswegen und typischen Kostenfallen.