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Physiotherapie Ersttermin: Die Checkliste für Befunde und Dokumente

Für den ersten Termin in der Physiotherapie sollten Sie vor allem ein Dokument nicht vergessen: die ärztliche Heilmittelverordnung im Original.

Aktualisiert21. Oktober 2026
Lesezeit7 Min. Lesezeit
Physiotherapie Ersttermin: Die Checkliste für Befunde und Dokumente

Ohne gültiges Originalrezept kann die Praxis die Behandlung nicht regulär mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Ein Foto oder eine Kopie ersetzt die Vorlage nicht.

Auch Arztberichte und Befunde helfen, den Termin sinnvoll zu nutzen. Sie geben der Therapeutin oder dem Therapeuten Hinweise auf Diagnosen, Operationen und bisherige Untersuchungen. Die folgende Checkliste führt durch die Vorbereitung: von der Verordnung und den Fristen bis zu Kleidung und Zuzahlung.

Das Original der Verordnung gehört in die Tasche

Die vertragsärztliche Heilmittelverordnung, meist als Muster 13 ausgestellt, ist die Grundlage für die Behandlung. Bringen Sie das Original zum ersten Termin mit. Eine Kopie oder ein Foto reicht für den Behandlungsstart nicht aus, weil die Praxis das gültige Rezept für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse benötigt.

Legen Sie die Verordnung am besten schon beim Packen zu Ihrer Versichertenkarte. Prüfen Sie außerdem, ob das Rezept tatsächlich für die geplante Behandlung ausgestellt wurde und ob Ihre persönlichen Angaben lesbar sind. Bei Unklarheiten sollten Sie vor dem Termin in der Praxis nachfragen, statt erst am Empfang festzustellen, dass ein Dokument fehlt oder Angaben nicht stimmen.

Wer privat versichert ist, sollte ebenfalls die ärztliche Verordnung mitnehmen. Die Höhe einer möglichen Erstattung richtet sich nach dem individuellen Versicherungstarif. Eine pauschale Aussage dazu lässt sich deshalb nicht treffen. Klären Sie bei Bedarf vorab mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen sie für die Erstattung verlangt.

Das Rezept ist kein beiläufiges Papier: Bei gesetzlich Versicherten muss die Praxis das gültige Original für die Abrechnung vorliegen haben.

Fristen: Wann die Behandlung beginnen muss

Zwischen Ausstellung der Verordnung und erstem Behandlungstermin liegt eine feste Frist. Regulär muss die Physiotherapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Kalendertage. Bei einer Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus sind es sieben Tage.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf dem Rezept. Rechnen Sie die Frist nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die Verordnung in der Praxis abgeben. Entscheidend ist das Datum, an dem sie ausgestellt wurde. Wenn der erste mögliche Termin knapp außerhalb der Frist liegt, rufen Sie die Praxis und die verordnende Arztpraxis an. Eine abgelaufene Frist kann die Physiotherapiepraxis nicht eigenmächtig verlängern; eine Änderung muss mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt geklärt werden.

Nach Behandlungsbeginn ist auch der Abstand zwischen den einzelnen Einheiten relevant. Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen grundsätzlich höchstens 14 Kalendertage liegen, sofern die Unterbrechung nicht gesondert begründet ist. Krankheit, Urlaub oder organisatorische Schwierigkeiten können die Terminfolge beeinflussen. Melden Sie sich deshalb möglichst früh, wenn Sie einen Termin absagen müssen, und fragen Sie, ob sich daraus Folgen für die Verordnung ergeben.

Für die Vorbereitung hilft diese kurze Fristenübersicht:

SituationFrist für den Behandlungsbeginn
Reguläre Verordnung28 Kalendertage nach Ausstellung
Dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt14 Kalendertage nach Ausstellung
Verordnung im Entlassmanagement7 Tage
Unterbrechung zwischen Einheitengrundsätzlich höchstens 14 Kalendertage ohne gesonderte Begründung

Wenn Sie die Verordnung erst kurz vor Fristende erhalten oder keinen passenden Termin finden, warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Die Praxis kann Ihnen sagen, ob ein früherer Beginn möglich ist. Bei einer drohenden Fristüberschreitung sollte die verordnende Arztpraxis einbezogen werden.

Befunde und Arztberichte für die Anamnese

Beim Ersttermin geht es zunächst darum, die Beschwerden und ihre Vorgeschichte einzuordnen. Dafür fragt die Therapeutin oder der Therapeut unter anderem nach dem Beginn der Beschwerden, bisherigen Behandlungen und den Tätigkeiten, die im Alltag schwerfallen. Eine körperliche Untersuchung ergänzt das Gespräch: Dazu können die Beobachtung von Haltung und Bewegung, ein Tastbefund sowie Bewegungs- und Krafttests gehören. Aus diesen Informationen entsteht der individuelle Therapieplan.

Vorhandene medizinische Unterlagen können dieses Bild schärfen. Sinnvoll ist es, schriftliche Befundberichte zu bildgebenden Untersuchungen wie MRT, CT oder Röntgen mitzunehmen. Nach einer Operation sind der OP-Bericht und gegebenenfalls ein Entlassungsbrief hilfreich. Auch Arztbriefe und weitere relevante Befunde gehören in die Mappe, wenn sie mit den aktuellen Beschwerden zusammenhängen.

Für die Krankengymnastik ist meist der schriftliche Befund entscheidender als der Datenträger mit den Aufnahmen. Bringen Sie daher den Bericht mit, in dem die Untersuchungsergebnisse beschrieben sind. Ob die Praxis zusätzlich Bilder auf CD oder einem anderen Medium ansehen kann, ist unterschiedlich. Fragen Sie vorher nach, wenn Sie diese mitbringen möchten; solche Aufnahmen sind nicht grundsätzlich erforderlich.

Ein aktueller Medikationsplan gehört ebenfalls zu den Unterlagen, wenn Sie Medikamente einnehmen. Er hilft, die gesundheitliche Situation vollständig zu erfassen. Sie müssen keine Unterlagen zusammensuchen, die nicht vorhanden sind: Nehmen Sie mit, was bereits vorliegt und für die Beschwerden relevant ist. Die Befunde ersetzen weder das Gespräch noch die Untersuchung, können aber wichtige Zusammenhänge sichtbar machen.

Praktisch ist eine Mappe mit einer klaren Reihenfolge:

1. Verordnung im Original nach oben legen, damit sie beim Empfang sofort greifbar ist.

2. Versichertenkarte dazulegen und vor dem Aufbruch prüfen, ob sie im Portemonnaie steckt.

3. Arzt- und Entlassungsbriefe sowie OP-Berichte sammeln, soweit sie zur aktuellen Behandlung passen.

4. Schriftliche MRT-, CT- oder Röntgenbefunde ergänzen; Datenträger nur nach Rücksprache mitnehmen.

5. Medikationsplan beifügen, sofern Sie einen haben.

So muss die Anmeldung nicht zwischen einzelnen Papieren suchen, und im Gespräch können Sie bei Bedarf auf die passenden Informationen zurückgreifen.

Versichertenkarte und gesetzliche Zuzahlung

Die elektronische Gesundheitskarte sollten gesetzlich Versicherte zum ersten Termin mitbringen. Sie gehört zu den administrativen Unterlagen, die die Praxis für die Behandlung benötigt. Halten Sie sie zusammen mit dem Rezept bereit, statt sie erst im Wartezimmer zu suchen.

Für volljährige gesetzlich Versicherte fällt grundsätzlich eine Zuzahlung an, sofern keine gültige Befreiung vorliegt. Sie setzt sich aus 10 Euro je Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Behandlungskosten zusammen. Die 10 Euro beziehen sich auf die Verordnung, nicht auf jede einzelne Behandlungseinheit. Minderjährige sowie Versicherte mit gültigem Befreiungsausweis sind von der gesetzlichen Zuzahlung ausgenommen.

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, nehmen Sie den Befreiungsausweis mit. Bei Fragen zur Höhe oder Zahlung kann die Praxis erläutern, wie sie den Betrag für Ihre konkrete Verordnung berechnet. Bei Privatversicherten hängt eine Erstattung wiederum vom jeweiligen Tarif ab; die gesetzlichen Zuzahlungsregeln lassen sich nicht einfach auf private Verträge übertragen.

Kleidung, Handtuch und ein paar Minuten Reserve

Für die Untersuchung und Behandlung brauchen Sie Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Je nach Beschwerden sollte die betroffene Körperregion zugänglich sein, ohne dass Sie sich dafür umständlich umziehen müssen. Eine bequeme Hose und ein Oberteil, das Bewegung zulässt, sind meist eine gute Wahl. Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Behandlung besondere Kleidung sinnvoll ist, fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach.

Ein großes Bade- oder Liegetuch dient als hygienische Unterlage auf der Behandlungsliege. Packen Sie es zusammen mit den Unterlagen ein. Manche Praxen informieren über eigene Abläufe oder bitten um bestimmte Dinge. Ob sie digitale Anamnesebögen anbieten oder Dokumente vorab per App entgegennehmen, ist von Praxis zu Praxis verschieden. Das ändert nichts daran, dass das Original der Verordnung zum Ersttermin vorgelegt werden muss.

Planen Sie außerdem etwas Zeit für Anmeldung und Anamnesegespräch ein. Im Gespräch geht es nicht nur um den Schmerzort. Hilfreich ist, wenn Sie beschreiben können, seit wann die Beschwerden bestehen, welche Bewegungen sie auslösen und was Sie im Alltag wieder besser schaffen möchten. Ein konkretes Ziel wie längeres Gehen, Treppensteigen oder eine bestimmte Arbeitsbewegung gibt der Therapie eine alltagsnahe Richtung.

Die Checkliste für den ersten Termin

  • Verordnung im Original
  • Versichertenkarte
  • Befundberichte zu MRT, CT oder Röntgen
  • OP-Berichte, Arzt- und Entlassungsbriefe, soweit relevant
  • aktueller Medikationsplan, falls vorhanden
  • Befreiungsausweis, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind
  • großes Bade- oder Liegetuch
  • bequeme, bewegungsfreundliche Kleidung

Die Vorbereitung muss keine Aktenrecherche werden. Entscheidend sind das gültige Originalrezept, der rechtzeitige Behandlungsbeginn und die Unterlagen, die den aktuellen Gesundheitszustand verständlich machen. Wenn Sie Befunde nicht finden oder bei Fristen unsicher sind, klären Sie das vor dem Termin mit der Praxis beziehungsweise der verordnenden Arztpraxis. Dann kann die erste Einheit mit den Informationen beginnen, die für Untersuchung und Therapieplanung tatsächlich gebraucht werden.

Häufige Fragen

Welches Dokument muss ich zum ersten Physiotherapietermin unbedingt im Original mitbringen?
Sie müssen die ärztliche Heilmittelverordnung im Original mitbringen, da die Praxis das gültige Originalrezept für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse benötigt.
Welche Frist gilt für den Beginn der Physiotherapie nach der Ausstellung des Rezepts?
Regulär muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Bei einem angekreuzten dringlichen Behandlungsbedarf verkürzt sich die Frist auf 14 Tage und im Entlassmanagement aus dem Krankenhaus auf sieben Tage.
Welche medizinischen Befunde und Unterlagen sind für den Ersttermin sinnvoll?
Hilfreich sind schriftliche Befundberichte zu bildgebenden Untersuchungen wie MRT, CT oder Röntgen, OP-Berichte, Entlassungs- und Arztbriefe sowie ein aktueller Medikationsplan.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für den ersten Termin?
Für volljährige gesetzlich Versicherte ohne Befreiung beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten, sofern keine Ausnahme wie Minderjährigkeit vorliegt.
Was sollte ich für die Behandlung an Kleidung und Zubehör mitnehmen?
Sie sollten bequeme, bewegungsfreundliche Kleidung und ein großes Bade- oder Liegetuch als hygienische Unterlage für die Behandlungsliege einpacken.